ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich
(1) enerSpace GmbH, Volgersweg 49, D-30175 Hannover (im Folgenden „Provider“ genannt) erbringt Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für zukünftige Verträge zwischen den Parteien aus dem Bereich Hosting und Domains, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt der Provider nicht an, es sei denn, er hätte diese ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der Provider in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden seine Leistungen vorbehaltlos erbringt.
(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen des Providers
(1) Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Provider bestätigt werden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
(2) Der Provider ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Provider aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
(3) Stellt der Provider Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Provider ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Provider den Kunden rechtzeitig informieren.
(4) Der Provider ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Provider leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
(5) Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Provider vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte.
(6) Der Provider ist berechtigt, zur Leistungserbringung jederzeit Dritte (insbesondere Rechenzentrumsbetreiber, Netzwerkdienstleister und sonstige Subunternehmer) einzusetzen. Der Provider bleibt auch bei Einsatz von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden. Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch bestimmte Standorte oder Anbieter besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(7) Der Provider übernimmt keine Gewähr dafür, dass bereitgestellte IP-Adressen frei von Vorbelastungen (z. B. Blacklisting) sind.
(8) Ein Anspruch auf bestimmte Hardware, Konfigurationen oder physische Systeme besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Für die in § 2 bezeichneten Leistungen zahlt der Kunde die im Leistungsangebot ausgewiesenen Preise im Voraus. Alle Entgelte verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, inklusive der jeweils geltenden deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen. Soweit einzelne Leistungen des Providers nach zeitlichem Aufwand oder Verbrauch abgerechnet werden, hat der Kunde Anspruch auf monatliche Abrechnungen per E-Mail. Darin soll die Art der abgerechneten Leistung und die aufgewendete Zeit bzw. der Verbrauch bezeichnet werden.
(3) Der Provider ist berechtigt, im Falle einer Änderung des gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuersatzes die Entgelte für Waren oder Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen geliefert oder erbracht werden, ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Umsatzsteuersatzes entsprechend anzupassen.
(4) Der Provider stellt seine Leistungen abhängig vom vereinbarten Zahlungsmodus entweder monatlich oder für mehrere Monate im Voraus in Rechnung. Die in der Rechnung aufgeführten Beträge sind sofort nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Provider stellt jeweils eine elektronische Rechnung im Kundensystem oder per E-Mail bereit. Hiermit erklärt sich der Kunde einverstanden. Verlangt der Kunde die postalische Zusendung einer Rechnung, kann der Provider hierfür ein angemessenes Entgelt je Rechnung, im Regelfall 3,00 Euro inkl. USt., verlangen. Ein Rechtsanspruch des Kunden auf fortwährenden Versand in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses üblichen Form wird nicht begründet.
(5) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Kundensystem eingestellt worden ist, bezahlt.
(6) Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Provider berechtigt, Zinsen in Höhe von 10 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, dem Provider den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.
(7) Gerät ein Kunde in Zahlungsverzug oder kommt es beim Bankeinzug zu einer Rücklastschrift, steht es dem Provider frei, das Webhosting-Paket oder den Server des Kunden ohne Fristsetzung und weitere Ankündigung für den Zugang über das Internet zu sperren. Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht. Eine Sperrung stellt keine Kündigung des Vertragsverhältnisses dar. Die vertraglichen Zahlungspflichten des Kunden bleiben während der Sperrung bestehen.
(8) Gegen Forderungen des Providers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Providers aufgerechnet werden.
(9) Soweit der Provider dies anbietet, können Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde erteilt dem Provider durch Auswahl dieser Zahlungsmöglichkeit ein Mandat zum SEPA-Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Provider kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an (sog. Pre-Notification). Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist.
(10) Bei Bezahlung über Paypal gelten die entsprechenden AGB von Paypal zusätzlich zu den vorliegenden. Der Kunde bevollmächtigt den Provider den jeweiligen Rechnungsbetrag von seinem Paypal-Konto einzuziehen.
(11) Der Provider ist berechtigt, die vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss die für die Preisbildung maßgeblichen Kostenfaktoren wesentlich verändern. Hierzu zählen insbesondere Kosten für Energie, Rechenzentrumsbetrieb, Hardware, Softwarelizenzen, Personal sowie Vorleistungen Dritter. Eine Preiserhöhung kommt nur insoweit in Betracht, wie sich die vorgenannten Kosten insgesamt erhöhen. Entsprechend ist der Provider verpflichtet, bei einer Senkung dieser Kosten die Preise angemessen zu reduzieren. Der Provider wird dem Kunden Preisanpassungen mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitteilen. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu.
(12) Der Provider ist berechtigt, Rechnungen im gesetzlich vorgeschriebenen strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) auszustellen. Der Kunde verpflichtet sich, entsprechende elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
§ 4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Providers zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Provider zu sehen.
(2) Die Mindestvertragslaufzeit für alle Webhosting-Produkte beträgt 1 Monat. Die Frist für die ordentliche Kündigung beträgt bei Verträgen mit 12 oder 24 Monaten Laufzeit drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Bei 1 Monatsverträgen, beträgt die Kündigungsfrist 14 Tage zum Ende der Vertragslaufzeit. Soweit nicht anders vereinbart, verlängern sich Verträge mit fester Laufzeit automatisch um die jeweils vereinbarte Vertragslaufzeit, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider insbesondere vor, wenn der Kunde
(a) auf wiederholte Mahnung des Providers nicht darlegt, dass mit der Begleichung der noch ausstehenden Gebühren zu rechnen ist, spätestens jedoch dann, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;
(b) schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft;
(c) gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung urheber-, wettbewerbs-, namens- oder datenschutzrechtliche Bestimmungen, verstößt;
(d) rechtswidrige Inhalte veröffentlicht oder verbreitet.
(4) Kündigt der Provider das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund, insbesondere wegen Zahlungsverzugs des Kunden, ist der Kunde verpflichtet, den dem Provider entstehenden Schaden zu ersetzen. Der Schaden wird pauschal in Höhe der bis zum regulären Vertragsende noch ausstehenden Grundentgelte berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist. Der Provider muss sich ersparte Aufwendungen sowie eine anderweitige Verwendung der Ressourcen anrechnen lassen.
(5) Jede Kündigung bedarf mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Sofern der Provider eine entsprechende Kündigungsfunktion zur Verfügung stellt, kann der Vertrag auch innerhalb des Kundensystems wirksam gekündigt werden.
(6) Für das Domain-Registrierungsverhältnis gelten, die Kündigung betreffend, teilweise abweichende Bestimmungen, die in § 12 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind.
§ 5 Anbieterwechsel und Datenportabilität
(1) Der Kunde hat das Recht, nach Vertragsbeendigung die von ihm gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten.
(2) Der Provider unterstützt den Kunden im Rahmen der technischen Möglichkeiten beim Wechsel zu einem anderen Anbieter (sog. Anbieterwechsel), insbesondere durch Bereitstellung der erforderlichen Daten.
(3) Die Unterstützung beim Anbieterwechsel erfolgt unentgeltlich, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Darüber hinausgehende Leistungen können gesondert vergütet werden.
(4) Der Provider ist berechtigt, die Daten des Kunden spätestens 14 Tage nach Vertragsbeendigung zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(5) Der Provider wird keine technischen oder vertraglichen Hindernisse errichten, die den Anbieterwechsel unangemessen erschweren.
§ 6 Gewährleistung
(1) Der Kunde hat dem Provider Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.
(2) Der Provider weist darauf hin, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei arbeitet oder gegen jedwede Manipulation durch Dritte geschützt werden kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den Anforderungen des Kunden genügt, für bestimmte Anwendungen geeignet ist, und ferner, dass diese absturz-, fehler- und frei von Schadsoftware ist. Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und bei normaler Instandhaltung im Wesentlichen gemäß Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert.
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen mindestens der Textform (z. B. E-Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(2) Alle Informationen und Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg an den Kunden, insbesondere über das Kundensystem oder per E-Mail an die vom Kunden mitgeteilte E-Mail-Adresse, gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(3) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Gleiches gilt im Falle einer Vertragslücke.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne vorherige Zustimmung des Providers an Dritte abzutreten.
Version 1.1 – Stand: 20.03.2026